1.1 Anbieter der auf dieser Website beworbenen Leistungen (nachfolgend „wir", „uns" oder „Maxfen") ist die:
Maxfen GmbH & Co. KG
Nickepütz 32, 52349 Düren
Vertreten durch die Geschäftsführer Mehmet Karasu und Konca Nalcakan
Telefon: 02421 - 9945480 · E-Mail: info@maxfen.de
Registergericht: Amtsgericht Düren, HRA 3932
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE346801853
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen, Montageleistungen und sonstigen Leistungen von Maxfen im Bereich Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Carports, Markisen, Haustüren, Fenster, Sektionaltore und verwandte Bauelemente.
2.2 Kunden von Maxfen sind Verbraucher und Unternehmer.
2.2.1 Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2.2.2 Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.3 Eigene Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Maxfen ihnen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
2.4 Angaben zu Maßen, Gewichten, Farben und Materialeigenschaften in Katalogen, auf der Website oder in Prospekten sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Abbildungen dienen der beispielhaften Veranschaulichung.
2.5 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
2.6 Vertragssprache ist Deutsch.
3.1 Unsere Angebote, Kostenvoranschläge und Produktbeschreibungen sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Mit dem Angebot überreichte Unterlagen wie Kataloge, Prospekte oder Musterabbildungen enthalten nur annähernde Angaben und werden nur Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
3.2 Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde uns durch eine eindeutige, verbindliche Erklärung (z. B. Unterzeichnung eines Angebots oder Bestellung) beauftragt und wir diesen Auftrag durch eine in Textform übersandte Auftragsbestätigung annehmen oder mit der Ausführung des Auftrags beginnen.
3.3 Nach Abgabe der verbindlichen Bestellung sind Änderungswünsche des Kunden nur noch möglich, wenn Maxfen ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt; hieraus resultierende Mehrkosten oder Terminverschiebungen gehen zulasten des Kunden.
4.1 Werden Bauelemente nach individuellem Aufmaß gefertigt, führt Maxfen vor Fertigungsbeginn in der Regel einen Aufmaßtermin vor Ort durch. Verbindliche Grundlage der Fertigung sind ausschließlich die dabei protokollierten Maße, nicht frühere Kundenangaben oder Planungsskizzen.
4.2 Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Aufmaßtermin wahrzunehmen und den Zugang zum Grundstück bzw. Gebäude zu ermöglichen. Muss der Termin aus vom Kunden zu vertretenden Gründen verschoben werden, verschieben sich Liefer- und Montagetermine entsprechend, ohne dass hieraus Ansprüche des Kunden entstehen.
4.3 Herstellungsbedingte, handelsübliche Abweichungen bei Maßen, Farbtönen (z. B. zwischen einzelnen Pulverbeschichtungs-Chargen) oder Materialstruktur stellen keinen Mangel dar, soweit sie die Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigen.
5.1 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, gehört die Montage nicht zum Lieferumfang. Ist eine Montage vereinbart, erfolgt diese durch eigene Montageteams von Maxfen zu den im Angebot genannten Konditionen.
5.2 Der Kunde versichert, dass er Eigentümer oder sonstiger Berechtigter des Grundstücks bzw. Gebäudes ist, an dem die Montage erfolgen soll, und bestätigt dies auf Anfrage.
5.3 Der Kunde versichert, dass zum Zeitpunkt der Montage etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. Baugenehmigung, Nachbarzustimmung) vorliegen, und weist dies auf Anfrage nach.
5.4 Der Kunde sorgt dafür, dass zum vereinbarten Montagetermin die baulichen Voraussetzungen gegeben und die Montagestelle frei zugänglich ist. Zufahrts- und Zugangswege sind uneingeschränkt freizuhalten; der Untergrund ist so vorzubereiten, dass eine Anlieferung mit Lastkraftwagen möglich ist.
5.5 Verstößt der Kunde gegen die Ziffern 5.2 bis 5.4, hat er kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder die Zahlung des Kauf- bzw. Montagepreises zu verweigern. Ist Maxfen die Ausführung dadurch nicht möglich, kann Maxfen vom Vertrag zurücktreten und dem Kunden den hierdurch entstandenen Schaden in Rechnung stellen, soweit der Kunde diesen zu vertreten hat.
5.6 Ist zur Montage eine Einwirkung auf Grundstück, Gebäude oder Zufahrtswege erforderlich (z. B. Rangieren von Transportfahrzeugen, Bewegen sperriger Elemente), haftet Maxfen nicht für dabei entstehende Beschädigungen an Pflaster, Mauerwerk, Hecken oder Zäunen, es sei denn, Maxfen oder ihren Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Wir empfehlen, empfindliche Flächen vorab durch geeignete Abdeckungen zu schützen.
5.7 Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst der Auftrag nicht die Entsorgung von Verpackungsmaterial, Altbauteilen oder Erdaushub sowie keine über das übliche Aufräumen der Montagestelle hinausgehenden Reinigungsarbeiten.
5.8 Kann eine Montage aufgrund ungeeigneter Witterung (z. B. Frost, Starkregen, Sturm) nicht durchgeführt werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Rücktritt oder Schadensersatz. Maxfen wird sich in diesem Fall unverzüglich mit dem Kunden zur Abstimmung eines Ersatztermins in Verbindung setzen.
5.9 Die Montage erfolgt nach den jeweiligen Herstellervorgaben und dem aktuellen Stand der Technik. Ist eine fachgerechte Montage am vorgesehenen Ort ausnahmsweise nicht möglich, kann Maxfen die Ausführung ablehnen; hat der Kunde dies zu vertreten, ersetzt er den hierdurch entstandenen Schaden.
6.1 Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese verstehen sich gegenüber Verbrauchern inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6.2 Sofern nichts anderes vereinbart wird, gilt folgender Zahlungsplan: 50 % der Auftragssumme als Vorkasse nach Auftragsbestätigung sowie die restlichen 50 % nach mängelfreier Fertigstellung und Abnahme der Leistung.
6.3 Rechnungsbeträge sind, sofern kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
6.4 Bei Sonderanfertigungen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten behält sich Maxfen vor, den Preis angemessen anzupassen, wenn nach Vertragsschluss nachweisbare Kostensteigerungen eintreten, insbesondere durch Material- oder Transportkostenerhöhungen bei unseren Vorlieferanten. Solche Preisanpassungen werden dem Kunden vor Lieferung mitgeteilt; auf Verlangen legt Maxfen den Grund der Anpassung dar.
6.5 Ist der Kunde Unternehmer, stehen ihm Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von Maxfen anerkannt sind, sofern es sich nicht um Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
7.1 Angegebene Liefer- und Montagetermine sind, sofern nicht ausdrücklich als „verbindlich" bezeichnet, unverbindliche Richtwerte. Die Frist beginnt frühestens mit vollständiger Klärung aller Ausführungsdetails und, sofern eine Anzahlung vereinbart wurde, mit deren Zahlungseingang.
7.2 Bei Anfertigungen nach individuellem Wunsch kann sich die Lieferzeit produktionsbedingt verschieben. Wünscht der Kunde nach Auftragsbestätigung Änderungen, kann sich die Frist angemessen verlängern, sofern Maxfen der Änderung zustimmt.
7.3 Treten trotz angemessener Bevorratung bei unseren Vorlieferanten Lieferschwierigkeiten auf, die Maxfen nicht zu vertreten hat, behält sich Maxfen vor, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert; bereits erbrachte Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
7.4 Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, extremer Witterungsereignisse oder behördlicher Maßnahmen, die Maxfen nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
8.1 Hat der Kunde die Unzustellbarkeit einer Lieferung zu vertreten (z. B. weil zum vereinbarten Termin niemand zur Annahme bereitsteht), trägt er die dadurch entstehenden Mehrkosten.
8.2 Nimmt der Kunde die Ware bzw. Leistung ohne von Maxfen zu vertretenden Grund nicht zum vereinbarten Zeitpunkt an, gerät er in Annahmeverzug. Maxfen ist berechtigt, dem Kunden eine angemessene Nachfrist zu setzen; scheitert auch der zweite Versuch, kann Maxfen vom Vertrag zurücktreten und den entstandenen Schaden geltend machen.
9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der jeweiligen Geschäftsbeziehung Eigentum von Maxfen.
9.2 Gegenüber Unternehmern gilt ergänzend: Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware bis zum vollständigen Eigentumsübergang sorgfältig zu behandeln, und hat Maxfen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen (z. B. im Rahmen einer Pfändung).
9.3 Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt Maxfen bereits jetzt sämtliche Forderungen aus einer solchen Weiterveräußerung in Höhe der offenen Kaufpreisforderung ab; Maxfen nimmt diese Abtretung an. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
10.1 Gegenüber Verbrauchern gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche an neu hergestellten Bauelementen beträgt 24 Monate ab Ablieferung bzw. Abnahme der Montageleistung.
10.2 Gegenüber Unternehmern gilt abweichend eine Verjährungsfrist von zwölf Monaten ab Ablieferung bzw. Abnahme, soweit gesetzlich zulässig verkürzbar. Für Bauwerke bzw. Leistungen im Sinne des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB gelten die gesetzlichen Fristen unverändert.
10.3 Die vorstehenden Fristverkürzungen gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
10.4 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware, schriftlich anzuzeigen; verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, Maxfen hat den Mangel arglistig verschwiegen.
10.5 Zeigt sich ein Mangel, ist Maxfen zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) zu geben. Erst bei Fehlschlagen, Unzumutbarkeit oder endgültiger Verweigerung der Nacherfüllung kann der Kunde mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen verlangen.
11.1 Sofern der Hersteller eines verbauten Fremdprodukts (z. B. Beschläge, Antriebe, Isolierglas, Motoren) eine eigene Herstellergarantie einräumt, gelten hierfür die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. Ansprüche aus einer solchen Garantie sind unmittelbar gegenüber dem Garantiegeber geltend zu machen, sofern dieser nicht Maxfen ist.
11.2 Die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte des Kunden gegenüber Maxfen werden durch eine etwaig eingeräumte Herstellergarantie nicht eingeschränkt.
12.1 Maxfen haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
12.2 Für einfache Fahrlässigkeit haftet Maxfen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Maxfen eine Beschaffenheitsgarantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.1 Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben, bzw. bei Werkverträgen mit Montage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Maxfen GmbH & Co. KG, Nickepütz 32, 52349 Düren, Telefon: 02421 - 9945480, E-Mail: info@maxfen.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Ausführung der Leistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts unterrichten, bereits erbrachten Leistungen entspricht.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind – hierunter fallen insbesondere die meisten nach Maß gefertigten Terrassenüberdachungen, Wintergärten, Carports und Fenster von Maxfen.
13.2 Das Widerrufsrecht besteht abweichend hiervon nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Da nahezu alle Bauelemente von Maxfen nach individuellem Aufmaß gefertigt werden, ist das Widerrufsrecht in diesen Fällen ausgeschlossen; auf den konkreten Ausschluss weisen wir im jeweiligen Angebot gesondert hin.
13.3 Sie können das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist:
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an: Maxfen GmbH & Co. KG, Nickepütz 32, 52349 Düren, E-Mail: info@maxfen.de)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
14.1 Der Vertragstext wird von Maxfen nach Vertragsschluss nicht gesondert gespeichert und ist dem Kunden im Nachhinein nicht mehr zugänglich. Wir empfehlen, das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung vor Vertragsschluss auszudrucken oder in wiedergabefähiger Form zu speichern.
14.2 Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in § 1 dieser AGB.
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz von Maxfen in Düren. Maxfen ist zudem berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
15.3 Maxfen ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16.1 Änderungen und Ergänzungen eines geschlossenen Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.
16.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Juli 2026